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KG (18 UF 2246/81) | Datum: 04.11.1981
Daß die Befugnis der Eltern, eine Unterhaltsbestimmung überhaupt zu treffen, auch nach Volljährigkeit fortbesteht, ist längst unstreitig, vgl. nur LSK-FamR/Hannemann, § 1612 BGB LS 3 a. FamRZ 1982, 423 [...]